Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTEL/ Mayrkurhaus Allgäu AUFNAHMEVERTRAG (STAND: JUNI 2022)

 


I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen z. B, Kuren und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag, Reservierungsvertrag, -Bestätigung, Kuranmeldungen, Kuranwendungen, Kurdiäten.

 


2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels/ Mayrkurhauses in Textform.

 


3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 


II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu  zustande. Dem Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

 


2. Vertragspartner sind das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu aufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 


3. Alle Ansprüche gegen das Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 


III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 


2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels/ Mayrkurhaus Allgäu zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels / Mayrkurhaus Allgäu an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

 


3. Das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels / Mayrkurhauses Allgäu oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels / Mayrkurhaus Allgäu  erhöht.

 

 

4. Rechnungen des Hotels Mayrkurhauses Allgäu ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu kann die unverzügliche
Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel Mayrkurhaus Allgäu bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 


5. Das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

 


6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu  berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 


7. Das Hotel / Mayrkurhaus Alläu ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.

 


8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels / Mayrkurhauses Allgäu aufrechnen oder verrechnen.

 

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTIN-
ANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS / Mayrkurhauses Allgäu (NO SHOW)

 


1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel / Mayrkurhauses Allgäu geschlossenen Vertrag
bedarf der Zustimmung des Hotels/ Mayrkurhauses Allgäu in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

 


2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels / Mayrkurhauses Allgäu auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu in Textform ausübt.

 


3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels/ Mayrkurhauses Allgäu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 100% für Halbpensions- und 100% für Vollpensionsbuchungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 


V. RÜCKTRITT DES HOTELS / Mayrkurhauses Allgäu
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels / Mayrkurhauses Allgäu auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 


2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/ oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel / Mayrkurhaus Allgäu  gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 


3. Ferner ist das Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

 


- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu  nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels / Mayrkurhauses Allgäu in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels / Mayrkurhaus Allgäu zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

 


4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels / Mayrkurhauses Allgäu  entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

 


1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 


2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 


3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hier- durch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu  kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

 

VII. HAFTUNG DES HOTELS / Mayrkurhauses Allgäu


1. Das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 


2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel/ Mayrkurhaus Allgäu dem Kunden nicht
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (€ 3.500,-) im
Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen.


3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 


4. Weckaufträge werden vom Hotel / Mayrkurhaus Allgäu mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel / Mayrkurhaus Allgäu übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 


VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 


2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels Mayrkurhauses Allgäu.

 


3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

 


4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 


5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.

 

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